With Pleora’s AI gateway platform users can deploy AI skills without any additional programming knowledge.
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Für Embedded-AI-Kameras, also Kameras die es ermöglichen neuronale Netze direkt auf Smart Kameras auszuführen, gibt es mittlerweile unterschiedliche Bedienkonzepte, die zum Training der neuronalen Netze angeboten werden.
Deep-Learning-Verfahren zur Identifikation und Klassifizierung von Objekten erfordern im Regelfall eine große Anzahl von gelabelten Bildern als Trainingsdaten. Das Startup DataGym.ai bietet eine Online-Workbench, mit der das Labeln von
Bildern teil-automatisiert bis zu 10x schneller durchgeführt werden kann.
NXT ocean von IDS ist eine Komplettlösung, die Anwendern den Einstieg in KI-basierte Bildverarbeitung einfach macht.
Extend3D, München, präsentiert ein Verfahren für markerloses und modellbasiertes Tracking von Bauteilen mithilfe künstlicher Intelligenz.
Nvidia tritt dem Gesellschafterkreis des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) bei.
Foxconn Industrial Internet hat eine strategische Investition in Höhe von 35,25 Mio. USD in das in China ansässige Unternehmen Luster LightTech getätigt, das auf Bildverarbeitung und Glasfaseroptik spezialisiert ist.
Kuka lädt Forscher und Entwickler sowie junge Unternehmer dazu ein, sich für den Innovation Award 2021 zu bewerben.
Atecare Service erweitert sein Inspektionsportfolio rund um die Geräteprüfung mit dem intelligenten Inspektionssystem von Kitov aus Israel.
Tetavi, ein in Israel ansässiges Unternehmen für volumetrische Videoerfassung, hat 4Mio.USD Finanzkapital erhalten.
Das Bin-Picking-System InPicker von Stemmer setzt verschiedene 3D-Bildverarbeitungstechniken wie z.B. Stereoskopie (aktiv und passiv) oder Lasertriangulation ein, um die exakte Position von Objekten zu bestimmen, die sich unsortiert in einem Behälter befinden.
Das Thema Coronavirus beherrscht derzeit die Welt. Um die Pandemie einzuschränken, greifen Regierungen zu drastischen Präventionsmaßnahmen. Auch die Wirtschaft wird herausgefordert. Die Rechte des Einzelnen müssen grundsätzlich auch dann gewahrt bleiben, wenn Unternehmen ein Interesse daran haben, den Gesundheitszustand der Beschäftigten zu erfahren.